CSRD umsetzen: Schritte auf dem Weg zu einer Wesentlichkeitsanalyse
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ändert Art und Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
Unternehmen, die bereits gemäß der Non Financial Reporting Directive (NFRD) berichten müssen, haben die CSRD bereits für das Berichtsjahr 2024 anzuwenden. Weitere Unternehmen, auf welche die Betroffenheitskriterien zutreffen, und die noch nicht nach NFRD berichten, ab dem Geschäftsjahr 2025 sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigenen Versicherungsunternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026.
Unternehmen, die sich bereits jetzt mit der Vorbereitung befassen, stehen vor der Herausforderung, im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse die wesentlichen Berichtsthemen entlang des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu identifizieren, die sie in die Berichterstattung aufnehmen werden.
Im Webinar lösen die Deloitte Experten die Schritte auf, die den Prozess einer CSRD konformen Wesentlichkeitsanalyse strukturieren.
Regulatorik Aktuell Sustainable Finance | CSRD: Was ist bei der Planung der Umsetzung zu beachten?
Das monatliche Format „Regulatorik Aktuell“ bietet VfU Mitgliedern regelmäßig die Gelegenheit zur Information und zum Austausch zu aktueller Regulatorik und Gesetzgebung im Bereich Sustainable Finance – im vertraulichen Raum der Sustainable Finance Professionals Community des VfU.